Gürtelprüfungen

Altersfreigabe Gürtelprüfungen

Das Mindestalter beträgt für den Kyu-Grad Mindestalter Gürtelfarbe
8. Kyu kein Mindestalter weiß-gelber Gürtel
7. Kyu kein Mindestalter gelber Gürtel
6. Kyu kein Mindestalter gelb-orangener Gürtel
5. Kyu ab 8 Jahren orangener Gürtel
4. Kyu kein Mindestalter orange-grüner Gürtel
3. Kyu ab 11 Jahren grüner Gürtel
2. Kyu kein Mindestalter blauer Gürtel
1. Kyu ab 13 Jahren (IKKZ, Kata)
ab 18 Jahren(IKKZ,Kata, SV, Taiso)
brauner Gürtel

Grundsätzlich ist es möglich, in 12 Monaten (weder Kalender-, noch Geschäftsjahr) drei Prüfungen abzulegen. Der 8. Kyu zählt dabei nicht als Prüfung. Personen ab 14 Jahren können bis einschließlich dem 3. Kyu einen Grad überspringen ( zwei Prüfungen an einem Tag ablegen). Dies ist dadurch möglich, dass mit steigendem Kyu-Grad alle bereits beherrschten Techniken wiederholt werden. Dabei müssen aber trotzdem die Gebühren für beide Kyu-Grade entrichtet werden.